Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1. Vertragsabschluss:
Für alle Buchungen gilt:
Bei der Buchung durch Vereine, Verbände, Firmen, Behörden und Institutionen ist Vertragspartner des Gastaufnahmevertrages und Zahlungspflichtiger ausschließlich diese, nicht der einzelne Gast, sowie diese die Buchung nicht ausdrücklich als rechtsgeschäftliche Vertreter namens und in Vollmacht des Gastes vornehmen.
Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per Mail erfolgt gilt:
Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an.
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Gastgebers (Buchungsbestätigung) beim Gast zustande. Sie bedarf keiner Form, so dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und den Gastgeber dem Gast bei mündlich oder telefonisch erfolgten Buchungsbestätigungen zusätzliche eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen durch den Gast führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung durch den Gastgeber jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn dem Gast die entsprechende schriftliche zusätzliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung nicht zugeht.
Mindestalter Hauptmieter 18 Jahre.

2. Preise und Leistungen
Die in der Buchungsgrundlage, Angebot des Gastgebers (Internet) angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anderes angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein können Kurbeiträge/Kurtaxe sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Bettwäsche, Handtücher oder sonstiges).

3. Zahlungen:
Die Fälligkeit von Anzahlungen und Restzahlung richtet sich nach der zwischen dem Gast und dem Gastgeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Vereinbarung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunft;s preis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende Zahlung sfällig und an den Gastgeber zu bezahlen. Der Gastgeber kann nach Vertragsabschluss eine Anzahlung von bis zu 20% des Gesamtpreises der Unterkunft;s Leistungen und gebuchter Zusatzleistungen verlangen, soweit im Einzelfall zur Höhe der Anzahlung nicht anderes vereinbart haben.
Zahlungen in Fremdwährungen sind nicht möglich.
Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung trotz einer Mahnung des Gastgebers mit angemessener Fristsetzung nicht oder nicht vollständig innerhalb der angegebenen Frist, so ist der Gastgeber, soweit er selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, berechtigt, vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und von ihm Rücktrittskosten zu fordern.
Stornierungen sind nur schriftlich möglich. Bis zu 45 Tage vor Aufenthaltsbeginn werden 30% des Rechnungsbetrages als Stornogebühr verrechnet. Bei Stornierung bis zu 14 Tage vor Aufenthaltsbeginn werden 50 % des Rechnungsbetrages fällig, bei weniger als 7 Tagen werden 90% des Rechnungsbetrages in Rechnung gestellt.

4. An-und Abreise
Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt zwischen 14.00 Uhr und 18.00 Uhr zu erfolgen.
Die Abreise muss bis 11.0 Uhr erfolgt sein.
Für spätere Anreisen gilt:
Der Gast ist verpflichtet dem Gastgeber bis spätestens 14.00 Uhr oder zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehr tätigem Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will.
Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen den Rücktritt bzw. die nicht Anreise des Gastes in diesen Gastaufnahmebedingungen entsprechend. Die Belegungszeiten, in denen der Gast aufgrund verspäteter Anreise die Unterkunft nicht in Anspruch nimmt, gelten die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die nicht Anreise des Gastes in diesen Gastaufnahmebedingungen entsprechend.
Die Freimachung der Unterkunft des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt ohne besondere Vereinbarung bis 11.00 Uhr zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Gastgeber vorbehalten. Ein Anspruch der Nutzungen der Einrichtungen des Unterkunft ;s Betriebs des Gastgebers nach 11.00 Uhr des Abreisetages besteht nur im Falle eines diesbezüglichen allgemeinen Hinweises des Gastgebers oder einer mit dieser im Einzelfall getroffenen Vereinbarung.

5. Rücktritt und nicht Anreise:
Im Falle eines Rücktritts oder der nicht Anreise des Gastes bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung der vereinbarten Aufenthaltspreises und der Entgelte für Zusatzleistungen bestehen. Das gilt nicht, soweit dem Gast vom Gastgeber im Einzelfall ein kostenloses Rücktrittsrecht eingeräumt wurde und dem Gastgeber die Erklärung des Gastes über die Ausübung dieses kostenlosen Rücktritts Rechts, die keiner bestimmten Form bedarf, fristgerecht zugeht.
Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z.B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen. Soweit dem Gastgeber für den vom Gast gebuchten Zeitraum keine anderweitige Belegung möglich ist, wird er die Aufwendungen dem Gast in Rechnung stellen.
Die Rücktrittserklärung ist bei allen Buchungen direkt an den Gastgeber zu richten und sollte im Interesse des Gastes in Textform erfolgen.

6. Pflichten des Gastes; Kündigung durch den Gast
Der Gast ist verpflichtet, eine Hausordnung oder Hofordnung, die ihm bekannt gegeben wurde oder für die aufgrund entsprechender Hinweise eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu beachten. Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber auftretende Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Mängelanzeige des Gastes schuldhaft, können Ansprüche des Gastes an den Gastgebers ganz oder teilweise entfallen.
Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Der Gast hat dem Gastgeber zuvor im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene First zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder dem Gast aus solchen Gründen eine Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.
Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen Vereinbarung zulässig, wenn der Gastgeber in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können den Gastgeber zu außerordentlichen Kündigung berechtigen.

7. Haftungsbeschränkung:
Die Haftung des Gastgebers aus dem Gastaufnahmevertrag, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers oder eines der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllung ;s Hilfen des Gastgebers beruht.

8. Alternative Streitbeilegung: Rechtswahl und Gerichtsstand:
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gastgeber und dem Gast findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis. Der Gast kann den Gastgeber nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Gastgebers gegen den Gast ist dessen Wohnsitz maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.

9. Schäden und Zusatzkosten
Sie können für Schäden, die während Ihres Aufenthaltes durch Sie oder Ihre Reisegruppe an Ihrem Feriendomizil entstehen, verantwortlich gemacht werden.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahe kommende wirksame Regelung. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken. Die Berichtigung von Irrtümern, insbesondere von Schreib- oder Rechenfehlern in schriftlichen Angeboten, Bestätigungen oder Prospekten des Vermieters, bleibt vorbehalten. Abweichungen und Nebenabreden müssen schriftlich festgehalten werden.